Unsere Konditionen
Bei Abrechnung nach Arbeitswerten entspricht 1 Arbeitswert = 0,25 Std.
Arbeiten unter 1 Std. werden mit mind. 4 Arbeitswerten pro Handwerker berechnet.
Für Arbeiten unter 3 Std. pro Handwerker wird die Fahrtzeit neben einer Anfahrtspauschale als Arbeitswert berechnet.
Liegt der Auftragsort mehr als 25km von der Betriebsstätte des Auftragnehmers entfernt wird die Fahrtzeit neben einer Anfahrtspauschale als Arbeitswert berechnet, unabhängig von der Dauer der Arbeiten.
Materialien, Entsorgungskosten, Arbeitsschutzmaßnahmen, Erschwerniszulagen und Kraneinsätze, etc. werden individuell berechnet.